Folgende Artikel entsprechen nicht dem Zusatzreglement Wildwasserabfahrt und gelten ausschliesslich für den Wildwassersprint (SP)

Grundsätzlich ist das Zusatzreglement Wildwasserabfahrt (WW) mit all seinen Artikeln WW1 bis und mit WW37 anzuwenden. Mannschaftswettkämpfe werden im Sprint nicht ausgetragen, deshalb sind alle entsprechenden Verweise nicht zu beachten. Folgende Artikel entsprechen nicht dem Zusatzreglement Wildwasserabfahrt und gelten ausschliesslich für den Wildwassersprint (SP):
 

2.   ORGANISATION
 

SP  9      Startnummern

Die Startreihenfolge kann wie in der WW-Abfahrt ausgelost oder durch den Veran- stalter festgelegt werden (Stärkste Fahrer am Schluss). Es steht dem Veranstalter frei, den 2. Lauf in der umgekehrten Reihenfolge der Ergebnisse aus dem 1. Lauf zu starten. Es muss sichergestellt sein, dass jeder Wettkämpfer rechtzeitig seine Startzeit kennt.

 

3.   STRECKE
 

SP 10  Streckenart

Die Strecke muss überall befahrbar sein, das heisst es muss immer eine Stelle ge- ben, wo ein Boot ohne Grundberührung durchfahren kann. Gefährliche Stellen kön- nen mit Toren markiert werden und die zu befahrende Strecke anzeigen. Umtragen ist nicht erlaubt.


SP 11  Streckenlänge

Die Strecke muss 500m bis 800m lang und möglichst attraktiv sein. Die Fahrzeit soll zwischen 2 und 3 Minuten liegen.

 

4.   KATEGORIEN / BOOTSKLASSEN, ZUBEHÖR, TITEL SCHWEIZERMEISTER
 

SP 29      Vergabe von Titeln

Der Titel "Schweizermeister im Wildwassersprint" wird analog dem Artikel 24 des Zusatzreglement Wildwasserabfahrt vergeben (ohne Mannschaften). In den übrigen Altersklassen können folgende Titel vergeben werden:

"Seniorenmeister Wildwassersprint"

"Juniorenmeister Wildwassersprint"
"Jugendmeister Wildwassersprint"
"Schülermeister Wildwassersprint"


5.   AUSTRAGUNG, BEWERTUNG, RESULTATE


SP 32  Läufe

Ein nationaler Verbandswildwassersprint besteht aus zwei Läufen.
 

SP 35      Zeitnahme

Ergänzung zu WW 30 Zeitnahme

Für Schweizermeisterschaften ist wenn möglich die elektronische Zeitmessung am Start und am Ziel zu verwenden.


SP 36  Resultat

Als Resultat gilt die reine Fahrzeit von Start bis Ziel aus zwei Läufen zusammenge- zählt. Kürzeste Totalfahrzeit aus zwei Läufen gleich bester Rang.

 

Dieses Zusatzreglement wurde durch den Vorstand des Schweizerischen Kanu-Verbands am 09.04.2011 genehmigt. Es tritt ab sofort in Kraft und ist das Erste Reglement für den Wildwassersprint.

 

Christian Ryser, Präsident                                                                                    
Reto Wyss, Direktor

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