In der Vergangenheit wurde von der Gemeinde Frutigen ein Fahrverbot für die Zufahrtsstrasse zum Ausstieg des beliebten WW-Abschnitts veranlasst. Der SKV hat erreicht, dass die Strasse zum Boote laden genutzt werden darf und zahlt hierfür jährlich eine Gebühr.
Aktuell, bitte beachten:
Das Abkommen mit der Gemeinde bezieht sich lediglich auf die Nutzung der Zufahrtsstrasse. Es ist nicht gestattet am Ausstieg zu Grillen oder Campieren.
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